byteXpert
webworking
Jörg Wunn, Frankfurt am Main
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1.
Gegenstand der Bedingungen
(1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Auftragsabwicklung bei Dienstleistungen
durch byteXpert webworking, Jörg Wunn, Frankfurt am Main (nachfolgend byteXpert genannt)
mit Sitz in Frankfurt am Main.
Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber
und byteXpert gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine
Geschäftsbedingungen und werden mit Auftragserteilung durch den
Auftraggeber anerkannt.
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, im Rahmen eines Auftrages
an byteXpert , dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte,
vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen
und erkennt diese als gültige Vertragsgrundlage an.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende
AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, byteXpert hat
diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen
gelten auch dann ausschließlich, wenn byteXpert in Kenntnis
entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen
geschlossenen Vertrag sind nicht ohne schriftliche Genehmigung durch byteXpert an
Dritte übertragbar.
2. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen
der Schriftform. Eine Änderung dieser Klausel bedarf ebenfalls der
Schriftform.
3. Zusammenarbeit
(1) byteXpert erstellt dem Kunden die Dienstleistung nach seinen
Wünschen. Dabei ist byteXpert berechtigt, dritte Dienstleister
mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
Soweit byteXpert notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt,
sind die jeweiligen Auftragnehmer / Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen
von byteXpert . Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse
solcher Auftragnehmer / Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche
Vorschriften nicht entgegenstehen.
(2) Der Kunde teilt byteXpert bei einem einführenden Beratungsgespräch
oder schriftlich vor Beginn der Erstellung der Dienstleistung seine Wünsche
mit. Anschließend wird von byteXpert die Durchführbarkeit
geprüft und gemeinsam ein Konzept erstellt. Dabei wird insbesondere
das Erscheinungsbild und der Umfang der Dienstleistung festgelegt.
( 3) Der Vertrag zur Dienstleistung kommt nach Unterzeichnung des Auftrages
zustande. Wird die Erstellung der Dienstleistung auf Wunsch des Kunden
oder durch dessen Verschulden vorzeitig beendet, erfolgt eine Berechnung
der bereits erbrachten Leistungen nach Aufwand. Es gelten die Partner
laut Angebot / Preisliste.
(4) Nach Erstellung des Layouts und Abnahme durch den Kunden (über
einen Testzugang) kann byteXpert eine Zwischenrechnung für
das Erbringen dieser Leistung ausstellen. Nach Zahlungseingang werden
die weiteren vereinbarten Leistungen, wie z.B. Fotos und Texte, angefertigt
und eingearbeitet. Während des Zeitraums der Erstellung der Dienstleistung
kann der Kunde Änderungswünsche geltend machen. Diese müssen
im Rahmen des gemeinsam erarbeiteten Konzepts liegen. Andernfalls erklärt
sich der Kunde mit einer zusätzlichen Berechnung der zu ändernden
Bereiche einverstanden. Hierüber wird ein Protokoll erstellt. Die
Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer
Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte
schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse
automatisch als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen
diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen.
Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen
haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
(5) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind,
hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen byteXpert unverzüglich
mitzuteilen.
(6) Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner, die die Durchführung
des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei
verantwortlich und sachverständig leiten. Über Veränderungen
in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich
mitzuteilen.
(7) Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird ein
Protokoll erstellt.
4. Mitwirkungspflichten des
Kunden
(1) Der Kunde unterstützt byteXpert bei der Erfüllung
der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere
das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial
sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden
dies erfordern. Der Kunde wird byteXpert hinsichtlich der von byteXpert zu
erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
(2) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, byteXpert im Rahmen
der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien
zu beschaffen, hat der Kunde diese byteXpert umgehend und in
einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen
Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom
Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich,
so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der
Kunde stellt sicher, dass byteXpert die zur Nutzung dieser Materialien
erforderlichen Rechte erhält.
5. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für
Ihn im Tätigkeitsbereich von byteXpert tätig werden,
hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. byteXpert hat
es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn byteXpert aufgrund
des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig
nachkommen kann.
6. Termine
(1) Die Angabe von Lieferterminen für Internetprojekte oder Programmierleistungen
erfolgt in jedem Fall unverbindlich, da der individuelle Entwicklungsaufwand
keine Aussage über einen verbindlichen Liefertermin zulässt.
Die Lieferung von Internetseiten erfolgt, wenn nicht anders schriftlich
vereinbart, über das Internet (per e-Mail, HTTP- oder FTP-Upload
auf einen entsprechenden Webserver) und / oder auf einem Datenträger
(CD-Rom oder DVD-Rom). Termine zur Leistungserbringung dürfen auf
Seiten von byteXpert nur durch den jeweiligen Ansprechpartner
zugesagt werden.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen
der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich
des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat byteXpert nicht
zu vertreten und berechtigen byteXpert, das Erbringen der betroffenen
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben.
7. Leistungsumfang
Falls nicht anders vereinbart, werden Webseiten für eine
Bildschirmauflösung von 800x600 bis 1024x768 sowie die Nutzung des
Microsoft Internet-Explorer ab Version 4.0 mit Standardeinstellungen optimiert. Unter
abweichenden Bedingungen kann die Darstellung der Webseite variieren,
was keinen Anlass zur Reklamation gibt. Anpassungen an abweichende
Bedingungen werden nach Absprache gesondert berechnet.
8. Leistungsänderungen
(1) Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von byteXpert zu
erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich oder per Protokoll gegenüber byteXpert äußern.
Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich
innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann byteXpert von
dem Verfahren nach Ziffer 7 absehen.
(2) byteXpert prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen
haben wird.
(3) Nach Prüfung des Änderungswunsches wird byteXpert dem
Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen
Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten
Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben
dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
(4) Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen
und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung,
auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
(5) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
(6) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über
den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. byteXpert wird
dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
(7) Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden
Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung
des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags
und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den
Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tages-/Stundensätze
getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen
Vergütung von byteXpert berechnet.
(8) byteXpert ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden
Leistungen zu ändern oder von Ihnen abzuweichen, wenn die Änderung
oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von byteXpert für
den Kunden zumutbar ist.
(9) Sonderleistungen wie z.B. Umarbeitung von Auftragseinheiten werden
nach dem Zeitaufwand entsprechend der gültigen Preisliste gesondert
berechnet.
9. Vergütung
(1) Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen im Rahmen
der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter.
Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von byteXpert mehr
als 50 km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet.
Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand
direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann byteXpert eine
Aufwandspauschale in Höhe von 150 EUR erheben.
(2) Die Vergütung von byteXpert erfolgt grundsätzlich
nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich
für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen
Vergütungssätze von byteXpert, soweit nicht etwas
Abweichendes vereinbart ist. byteXpert ist berechtigt, die den
Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem
Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von byteXpert erstellte
Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
(3) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung
einer Leistung von byteXpert getroffen, deren Erbringung der
Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten
durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung
zu entrichten. Im Zweifel gelten die von byteXpert für
Ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
(4) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt,
die byteXpert nicht zu vertreten hat, so ist der Kunde gleichwohl
verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen. Der Kunde erkennt ausdrücklich
an, dass die Bedingungen dieser Bestimmung auch für Drittlieferungen
gelten.
10. Rechte
(1) Das Urheberrecht für von byteXpert erstellte Dienstleistungen
bleibt allein bei byteXpert . Der Auftraggeber erhält
mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die
Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung
oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten
Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche
Zustimmung von byteXpert nicht gestattet.
(2) byteXpert gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen
das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht,
diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Die Einräumung
des Nutzungsrechts wird allerdings erst wirksam (§ 158 Abs.1 BGB),
wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig
an den Auftragnehmer entrichtet hat.
(3) Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1+2 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und
die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu
verwerten.
11. Schutzrechtsverletzungen
(1) Der Kunde stellt byteXpert von sämtlichen Schadensersatzansprüchen,
die aus der Website-Erstellung einhergehen könnten, frei - auch
von Schadensersatzansprüchen Dritter. Der Kunde ist für den
Inhalt der auf seinen Internet-Seiten verbreiteten Angebote verantwortlich,
und hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen Markenrechts-
und Copyright-Regelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt,
sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen. Sollten der byteXpert Verstöße
hiergegen bekannt werden, behält sie sich das Recht vor, das betreffende
Angebot nach Absprache zu ändern bzw. die Umsetzung abzulehnen.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen
durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für
die Richtigkeit von Bild und Text. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet byteXpert nicht.
12. Geheimhaltung
(1) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für
die Zwecke des jeweiligen Auftrages verwendet und Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, sofern sie nicht Ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind
nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
(2) Im gegenseitigen Interesse verpflichten sich byteXpert und
der Kunde, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung
dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht
allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten unbefristet geheimzuhalten.
Die Vertragspartner werden Ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten
und die zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten auf diese
Verpflichtungen hinweisen.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung
des Vertragsverhältnisses hinaus.
13. Sonstiges
(1) byteXpert darf den Kunden auf Ihrer Web-Site oder in anderen
Medien als Referenzkunden nennen. byteXpert darf ferner die
erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben
oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes
berechtigtes Interesse geltend machen.
(2) Abgelehnte Werbegestaltungen und Werbeleistungen bleiben byteXpert zur
anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Kunde sie
für sich reserviert wissen, muss er eine entsprechende Vergütung
zahlen.
(3) Kennzeichnung: byteXpert ist berechtigt, an allen von byteXpert gestalteten
Werbemitteln seinen Firmentext oder Code anzubringen.
14. Angebote, Partner, Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle
Partner verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, als
NettoPartner zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten
oder elektronischen Medien sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zu verstehen. Druckfehler oder Fehler in den online zur
Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationen sowie auch
kurzfristige Preisänderungen können niemals ausgeschlossen
werden. byteXpert rechnet nach den Angaben im jeweiligen Angebot
ab.
(3) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in
Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung
des Zahlungszieles berechnet byteXpert Verzugszinsen in Höhe
von 8%, bei Verbrauchern 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz
vom Rechnungsbetrag im Monat.
(5) Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Partner
vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Vertragsabschluß gültigen
Preisliste berechnet.
(6) Die Aufrechnung gegen Ansprüche der byteXpert ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen erfolgt.
(7) Bei Zahlungsverzug ist byteXpert berechtigt, Leistungen
zu sperren oder das Vertragsverhältnis zu kündigen. Schadensersatzansprüche
bleiben in diesem Fall vorbehalten.
(8) byteXpert behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung
weiterer Ansprüche vor.
15. Rücktrittsrechte
(1) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen eines nach Vertragsschluss
eröffneten gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über
das Vermögen des Kunden, die Ablehnung eines Insolvenzantrages oder
einer bei der byteXpert eingehenden schriftlichen Kreditauskunft,
aus der sich die Kreditwürdigkeit des Auftragspartners ergibt, gefährdet,
so kann byteXpert vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser
die dauerhafte Erbringung regelmäßig wiederkehrender Leistungen
vorsieht. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig.
Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung
dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Kunde die Ausführung der
weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt.
(2) Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder
des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn byteXpert diese
Pflichtverletzung zu vertreten hat.
16. Datenschutz
(1) byteXpert erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene
Daten eines Kunden oder Nutzers ohne weitergehende Einwilligung, nur
soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie
zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
(2) byteXpert weist den Kunden ausdrücklich darauf hin,
dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen,
wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider
das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen
auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit
einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen
technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und
den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der
von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten
Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
(3) Im Weiteren gelten für alle Daten die gesetzlichen Bestimmungen
zum Datenschutz.
17. Haftung des Kunden und des
Auftragnehmers
(1) byteXpert haftet nur für Schäden, die von byteXpert,
Ihren gesetzlichen Vertretern oder einem Ihrer Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, jedoch
immer dann, wenn byteXpert eine wesentliche Vertragspflicht
verletzt. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit
oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung
der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren
Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige
Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
(2) Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt
bzw. jede Dienstleistung auf das jeweils einzelne Teilentgelt, höchstens
aber auf den jeweiligen Vertragswert. In jedem Fall ist die Gesamthaftung
je Kunde und Schadensfall auf 2000 EUR beschränkt.
(3) byteXpert haftet nicht für die korrekte Funktion von
Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht
im Verantwortungsbereich von byteXpert oder dessen Erfüllungsgehilfen
/ Partner liegen.
(4) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistungsansprüche
von Kaufleuten gegenüber byteXpert l verjähren – außer
bei Vorsatz - nach einem Zeitraum von einem Jahr.
(5) Die Nutzung von Leistungen geschieht ausschließlich auf eigene
Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.
(6) Der Kunde haftet für alle Schäden, die byteXpert durch
Sicherheitsmängel des Kunden (z.B. veröffentlichtes Passwort)
entstehen.
(7) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die
rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text-,
Bild-, Ton- und Videounterlagen. Dem Kunden obliegt es, byteXpert von
Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Ausführung
des Vertrages ergeben. byteXpert ist nicht verpflichtet, Aufträge
dahingehend zu prüfen, ob Rechte Dritter beeinträchtigt oder
verletzt sein könnten. Der Kunde stellt byteXpert ausdrücklich
von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht
frei.
(8) byteXpert behält sich nach freiem Ermessen vor, Material
anzunehmen oder abzulehnen. Angenommenes Material kann nachträglich
abgelehnt werden.
(9) Für den Verlust von Daten und / oder Programmen haftet byteXpert insoweit
nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat,
Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können. byteXpert haftet grundsätzlich nicht für
Datenverlust, Virenbefall o. ä. auf dem Rechner des Kunden.
(10) Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt byteXpert keine
Haftung.
(11) Sofern Internet-Domains beschafft werden, wird byteXpert zwischen
Auftraggeber und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig. byteXpert übernimmt
keine Gewähr, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt
werden und/ oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind. Der
Auftraggeber stellt byteXpert von allen Ersatzansprüchen
oder Aufwendungen frei, die auf einer unzulässigen Verwendung einer
Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen.
byteXpert haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
die Zuteilung der bestellten Domainnamen durch den jeweiligen NIC. byteXpert haftet
nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Registrierung von geschützten Namen
rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
(12) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Vertragspartner
/ Erfüllungsgehilfen von byteXpert .
18. Änderung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach Änderungen
an dieser Stelle veröffentlicht. Der Kunde wird über Änderungen
per E-Mail an seine bei einer Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse oder
postalisch informiert. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten
Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung
abrufbar ist, hinreichend. Sollte Änderungen nicht innerhalb von
einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen.
Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde
das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung
fristlos kündigen.
19. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz von byteXpert.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, insbesondere wenn der Kunde
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. byteXpert ist
darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.
(3) Für die von byteXpert auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für
aus Ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen
zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen
(CISG), auch wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
hat.
(4) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und / oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt
anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die
Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Textvorlage für die AGB: MarketingSystems Pahl eK
