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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

byteXpert webworking
Jörg Wunn, Frankfurt am Main


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1. Gegenstand der Bedingungen

(1) Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Auftragsabwicklung bei Dienstleistungen durch byteXpert webworking, Jörg Wunn, Frankfurt am Main (nachfolgend byteXpert genannt) mit Sitz in Frankfurt am Main.

Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und byteXpert gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt.

Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, im Rahmen eines Auftrages an byteXpert , dass er in zumutbarer Weise Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen und erkennt diese als gültige Vertragsgrundlage an.

(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, byteXpert hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn byteXpert in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Die Rechte an einem auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertrag sind nicht ohne schriftliche Genehmigung durch byteXpert an Dritte übertragbar.

2. Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

3. Zusammenarbeit

(1) byteXpert erstellt dem Kunden die Dienstleistung nach seinen Wünschen. Dabei ist byteXpert berechtigt, dritte Dienstleister mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Soweit byteXpert notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer / Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von byteXpert . Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer / Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

(2) Der Kunde teilt byteXpert bei einem einführenden Beratungsgespräch oder schriftlich vor Beginn der Erstellung der Dienstleistung seine Wünsche mit. Anschließend wird von byteXpert die Durchführbarkeit geprüft und gemeinsam ein Konzept erstellt. Dabei wird insbesondere das Erscheinungsbild und der Umfang der Dienstleistung festgelegt.

( 3) Der Vertrag zur Dienstleistung kommt nach Unterzeichnung des Auftrages zustande. Wird die Erstellung der Dienstleistung auf Wunsch des Kunden oder durch dessen Verschulden vorzeitig beendet, erfolgt eine Berechnung der bereits erbrachten Leistungen nach Aufwand. Es gelten die Partner laut Angebot / Preisliste.

(4) Nach Erstellung des Layouts und Abnahme durch den Kunden (über einen Testzugang) kann byteXpert eine Zwischenrechnung für das Erbringen dieser Leistung ausstellen. Nach Zahlungseingang werden die weiteren vereinbarten Leistungen, wie z.B. Fotos und Texte, angefertigt und eingearbeitet. Während des Zeitraums der Erstellung der Dienstleistung kann der Kunde Änderungswünsche geltend machen. Diese müssen im Rahmen des gemeinsam erarbeiteten Konzepts liegen. Andernfalls erklärt sich der Kunde mit einer zusätzlichen Berechnung der zu ändernden Bereiche einverstanden. Hierüber wird ein Protokoll erstellt. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse automatisch als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

(5) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen byteXpert unverzüglich mitzuteilen.

(6) Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Über Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen.

(7) Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird ein Protokoll erstellt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt byteXpert bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird byteXpert hinsichtlich der von byteXpert zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

(2) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, byteXpert im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese byteXpert umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass byteXpert die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

5. Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für Ihn im Tätigkeitsbereich von byteXpert tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. byteXpert hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn byteXpert aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

6. Termine

(1) Die Angabe von Lieferterminen für Internetprojekte oder Programmierleistungen erfolgt in jedem Fall unverbindlich, da der individuelle Entwicklungsaufwand keine Aussage über einen verbindlichen Liefertermin zulässt. Die Lieferung von Internetseiten erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, über das Internet (per e-Mail, HTTP- oder FTP-Upload auf einen entsprechenden Webserver) und / oder auf einem Datenträger (CD-Rom oder DVD-Rom). Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von byteXpert nur durch den jeweiligen Ansprechpartner zugesagt werden.

(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat byteXpert nicht zu vertreten und berechtigen byteXpert, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

7. Leistungsumfang

Falls nicht anders vereinbart, werden Webseiten für eine Bildschirmauflösung von 800x600 bis 1024x768 sowie die Nutzung des Microsoft Internet-Explorer ab Version 4.0 mit Standardeinstellungen  optimiert. Unter abweichenden Bedingungen kann die Darstellung der Webseite variieren, was keinen Anlass zur Reklamation gibt.  Anpassungen an abweichende Bedingungen werden nach Absprache gesondert berechnet.

8. Leistungsänderungen

(1) Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von byteXpert zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich oder per Protokoll gegenüber byteXpert äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann byteXpert von dem Verfahren nach Ziffer 7 absehen.

(2) byteXpert prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird.

(3) Nach Prüfung des Änderungswunsches wird byteXpert dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

(4) Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

(5) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(6) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. byteXpert wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

(7) Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tages-/Stundensätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von byteXpert berechnet.

(8) byteXpert ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von Ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von byteXpert für den Kunden zumutbar ist.

(9) Sonderleistungen wie z.B. Umarbeitung von Auftragseinheiten werden nach dem Zeitaufwand entsprechend der gültigen Preisliste gesondert berechnet.

9. Vergütung

(1) Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von byteXpert mehr als 50 km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann byteXpert eine Aufwandspauschale in Höhe von 150 EUR erheben.

(2) Die Vergütung von byteXpert erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von byteXpert, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. byteXpert ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von byteXpert erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

(3) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von byteXpert getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von byteXpert für Ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

(4) Wird ein Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen nicht erfüllt, die byteXpert nicht zu vertreten hat, so ist der Kunde gleichwohl verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Bedingungen dieser Bestimmung auch für Drittlieferungen gelten.

10. Rechte

(1) Das Urheberrecht für von byteXpert erstellte Dienstleistungen bleibt allein bei byteXpert . Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von byteXpert nicht gestattet.

(2) byteXpert gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Die Einräumung des Nutzungsrechts wird allerdings erst wirksam (§ 158 Abs.1 BGB), wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.

(3) Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1+2 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

11. Schutzrechtsverletzungen

(1) Der Kunde stellt byteXpert von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, die aus der Website-Erstellung einhergehen könnten, frei - auch von Schadensersatzansprüchen Dritter. Der Kunde ist für den Inhalt der auf seinen Internet-Seiten verbreiteten Angebote verantwortlich, und hat dafür Sorge zu tragen, dass das Angebot weder gegen Markenrechts- und Copyright-Regelungen noch gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, sowie die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen. Sollten der byteXpert Verstöße hiergegen bekannt werden, behält sie sich das Recht vor, das betreffende Angebot nach Absprache zu ändern bzw. die Umsetzung abzulehnen. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet byteXpert nicht.

12. Geheimhaltung

(1) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Auftrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht Ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

(2) Im gegenseitigen Interesse verpflichten sich byteXpert und der Kunde, Know-how und Betriebsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung dieses Vertrages übereinander erfahren und alles Know-how, das nicht allgemein bekannt ist, gegenüber Dritten unbefristet geheimzuhalten. Die Vertragspartner werden Ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten und die zur Vertragserfüllung eingeschalteten Dritten auf diese Verpflichtungen hinweisen.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

13. Sonstiges

(1) byteXpert darf den Kunden auf Ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. byteXpert darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

(2) Abgelehnte Werbegestaltungen und Werbeleistungen bleiben byteXpert zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Kunde sie für sich reserviert wissen, muss er eine entsprechende Vergütung zahlen.

(3) Kennzeichnung: byteXpert ist berechtigt, an allen von byteXpert gestalteten Werbemitteln seinen Firmentext oder Code anzubringen.

14. Angebote, Partner, Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Partner verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, als NettoPartner zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Alle abgedruckten oder gespeicherten Preisangaben in unseren Preislisten oder elektronischen Medien sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Druckfehler oder Fehler in den online zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumentationen sowie auch kurzfristige Preisänderungen können niemals ausgeschlossen werden. byteXpert rechnet nach den Angaben im jeweiligen Angebot ab.

(3) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet byteXpert Verzugszinsen in Höhe von 8%, bei Verbrauchern 5% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz vom Rechnungsbetrag im Monat.

(5) Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Partner vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Vertragsabschluß gültigen Preisliste berechnet.

(6) Die Aufrechnung gegen Ansprüche der byteXpert ist ausgeschlossen, soweit sie nicht mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgt.

(7) Bei Zahlungsverzug ist byteXpert berechtigt, Leistungen zu sperren oder das Vertragsverhältnis zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben in diesem Fall vorbehalten.

(8) byteXpert behält sich bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.

15. Rücktrittsrechte

(1) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen eines nach Vertragsschluss eröffneten gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden, die Ablehnung eines Insolvenzantrages oder einer bei der byteXpert eingehenden schriftlichen Kreditauskunft, aus der sich die Kreditwürdigkeit des Auftragspartners ergibt, gefährdet, so kann byteXpert vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser die dauerhafte Erbringung regelmäßig wiederkehrender Leistungen vorsieht. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor der Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Kunde die Ausführung der weiteren Arbeiten zum Ausdruck bringt.

(2) Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn byteXpert diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.

16. Datenschutz

(1) byteXpert erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden oder Nutzers ohne weitergehende Einwilligung, nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

(2) byteXpert weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

(3) Im Weiteren gelten für alle Daten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

17. Haftung des Kunden und des Auftragnehmers

(1) byteXpert haftet nur für Schäden, die von byteXpert, Ihren gesetzlichen Vertretern oder einem Ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, jedoch immer dann, wenn byteXpert eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Außer bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Unberührt bleibt auch eine leicht fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

(2) Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt bzw. jede Dienstleistung auf das jeweils einzelne Teilentgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 2000 EUR beschränkt.

(3) byteXpert haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von byteXpert oder dessen Erfüllungsgehilfen / Partner liegen.

(4) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistungsansprüche von Kaufleuten gegenüber byteXpert l verjähren – außer bei Vorsatz - nach einem Zeitraum von einem Jahr.

(5) Die Nutzung von Leistungen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden.

(6) Der Kunde haftet für alle Schäden, die byteXpert durch Sicherheitsmängel des Kunden (z.B. veröffentlichtes Passwort) entstehen.

(7) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion gestellten Text-, Bild-, Ton- und Videounterlagen. Dem Kunden obliegt es, byteXpert von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus der Ausführung des Vertrages ergeben. byteXpert ist nicht verpflichtet, Aufträge dahingehend zu prüfen, ob Rechte Dritter beeinträchtigt oder verletzt sein könnten. Der Kunde stellt byteXpert ausdrücklich von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

(8) byteXpert behält sich nach freiem Ermessen vor, Material anzunehmen oder abzulehnen. Angenommenes Material kann nachträglich abgelehnt werden.

(9) Für den Verlust von Daten und / oder Programmen haftet byteXpert insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. byteXpert haftet grundsätzlich nicht für Datenverlust, Virenbefall o. ä. auf dem Rechner des Kunden.

(10) Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt byteXpert keine Haftung.

(11) Sofern Internet-Domains beschafft werden, wird byteXpert zwischen Auftraggeber und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig. byteXpert übernimmt keine Gewähr, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/ oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt byteXpert von allen Ersatzansprüchen oder Aufwendungen frei, die auf einer unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen.

byteXpert haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die Zuteilung der bestellten Domainnamen durch den jeweiligen NIC. byteXpert haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Dem Kunden ist bekannt, dass die Registrierung von geschützten Namen rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

(12) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Vertragspartner / Erfüllungsgehilfen von byteXpert .

18. Änderung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach Änderungen an dieser Stelle veröffentlicht. Der Kunde wird über Änderungen per E-Mail an seine bei einer Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse oder postalisch informiert. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.

19. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von byteXpert.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, insbesondere wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. byteXpert ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Für die von byteXpert auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus Ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG), auch wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(4) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Textvorlage für die AGB: MarketingSystems Pahl eK